Nach neuesten Festlegungen der Europäischen Kommission wird VAT-OSS, d. h. Value Added Tax - One-Stop-Shop, zum 01.07.2021 eingeführt.
Der Zweck besteht darin, Unternehmern zu helfen, sich reibungslos an die Regeln des einheitlichen Marktes der Europäischen Union anzupassen.
Die Regeln gelten für jeden Händler, der online verkauft und einen Jahresumsatz von 10.000 EUR überschreitet. Besondere Aufmerksamkeit gilt Verkäufern auf dem deutschen Markt, wo die bisherige Umsatzschwelle bei 100.000 Euro lag. Die Einführung des VAT-OSS-Systems ist eine große Hilfe für diejenigen, die im Versandhandel aus eigenen Lagern, also im FBM-Modell, verkaufen. Unternehmer sind nicht verpflichtet, sich in jedem EU-Land, in dem sie ihre Waren verkaufen, für VAT-Transaktionen zu registrieren.
Bei Verkäufen im FBA-Modell ist die Situation etwas anders, da das VAT-OSS-System nicht berücksichtigt, dass Waren in verschiedenen EU-Ländern gelagert werden und der Verkäufer folglich zur Registrierung und Abrechnung der Mehrwertsteuer (innergemeinschaftliche Lieferung/innergemeinschaftlicher Erwerb) in diesen jeweiligen Ländern verpflichtet.